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Besserer Schutz für Jugendliche vor Gefahren im Internet
Angesichts der sich rasant verändernden Medienwelt haben wir am Freitag (5.3.2021) Änderungen beim Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Das bisherige Gesetz stammt im Kern noch aus dem Jahr 2002 und wurde der heutigen digitalen Medienrealität von Kindern und Jugendlichen nicht mehr gerecht.
Unter anderem werden durch die Reform die für Kinder und Jugendliche relevanten Internetdienste zu Voreinstellungen verpflichtet, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache („Cybergrooming“), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und kontaktiert werden können. Auch ist vorgesehen, Kostenfallen wie „Loot Boxes“ standardmäßig zu deaktivieren.
Weitere Punkte beziehen sich auf die Einführung von Hilfs- und Beschwerdesystemen sowie bessere Möglichkeiten für Eltern, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten und zu steuern.
Weiterhin sollen einheitliche Alterskennzeichen für Spiele und Filme auch online eingeführt werden. Zur besseren Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutz wird die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt. Nicht zuletzt werden die ausländischen Anbieter in den Blick genommen.
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